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Bedarfs­ausweis

Theoretische Berechnung des Energiebedarfs

Grundriss eines Hauses mit Maßband und Stift
Zeitrahmen
1-2 Wochen
Preis
Kosten Projektabhängig ab 340€

Einstufung unabhängig vom Individuellen Heizverhalten

Der Bedarfsausweis ist eine Art des Energieausweises, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes berechnet. Er basiert auf die Abmessung des Gebäudes, die thermische Gebäudehülle und einer technischen Analyse der Bausubstanz, der Dämmung sowie der Heiz- und Lüftungssysteme unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner.

Bis Ende 2026 ist ein Bedarfsausweis Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde – außer das Gebäude erfüllte bereits bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde später mindestens darauf modernisiert. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Bedarfsausweis für alle Nichtwohngebäude Pflicht; für Wohngebäude besteht dann die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Dieses Dokument dient Käufern und Mietern als Orientierung zur Energieeffizienz eines Gebäudes und zeigt potenzielle Einsparmaßnahmen auf.

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Erfassen des energetischen Istzustands

Ausstellung

Erstellen des Bedarfsenergieausweises

Übergabe

Ausdruck und Übergabe an die Hauseigentümer. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren

Empfehlung

Es wird empfohlen, im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme den Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) zusammen mit dem Bedarfsenergieausweis zu beantragen, um von den Förderprogrammen zu profitieren: Mit dem ISFP verdoppeln sich bei vielen Einzelmaßnahmen die förderfähigen Kosten, zusätzlich ist ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich. Bei Neubauten erstelle ich in der Planungsphase den energetischen Nachweis nach GModG (vormals GEG), der in NRW spätestens mit der Anzeige des Baubeginns vorliegen muss; nach der Fertigstellung des Gebäudes wird der endgültige Bedarfsausweis erstellt

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Siekkamp 65, 33659 Bielefeld

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